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Archiv-Artikel

Kohl auf freiem Fuß

Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther wird wegen des CDU-Schwarzgeldskandals zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Exkanzler Helmut Kohl jedoch bleibt als prominentester Gesetzesbrecher der Republik weiter ohne Strafe

Von J. K.

Die CDU hat aus der Schwarzgeldaffäre, die sie vor fünfeinhalb Jahren in die größte Krise ihrer Geschichte stürzte, nichts gelernt. Der ehemalige Bundesinnenminister und hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther kündigte gestern an, gegen seine Verurteilung wegen Untreue zu Lasten der CDU Revision einzulegen. „Die heutige Kriminalisierung zweiundzwanzig Jahre alter Vorgänge halte ich für völlig abwegig“, sagte er. Kanther wurde gestern vom Wiesbadener Landgericht zu 18 Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 25.000 Euro verurteilt. Kanthers ehemaliger Chef Helmut Kohl, Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender a. D., muss sich für seinen Gesetzesbruch im Zusammenhang mit der Spendenaffäre nicht mehr verantworten. Im Gegenteil: Anlässlich seines 75. Geburtstages feierte ihn die CDU gerade als großen Staatsmann. Kohls schwarze Kassen erwähnte die Partei mit keinem Wort. J. K.

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