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Eingesperrter Junge: Mutter und Sohn jahrelang nicht angemeldet, Behörden sind ahnungs- und schuldlos

Im Fall des jahrelang vom Vater in einer Einzimmerwohnung eingesperrten Hamburger Jungen waren Mutter und Kind nicht behördlich angemeldet. „Weil die Mutter das Meldegesetz verletzte, war das Kind für die Behörden nicht zuzuordnen“, sagte gestern der Sprecher des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Peter Hansen. Die Mutter habe die Gültigkeit ihres Personalausweises auslaufen lassen, ohne einen neuen zu beantragen. Dadurch wurde auch das Kind dem Fokus der Behörden entzogen und beide konnten mitten in der Hansestadt jahrelang faktisch „untertauchen“.

Der Junge durfte die Schule nicht besuchen und keinen Kontakt zu anderen Kindern haben. Erst als der als gewalttätig geschilderte Vater des Jungen vor drei Jahren im Sterben lag, wagte die Mutter des damals Zwölfjährigen den Gang zu den Behörden. Der Junge lebt gegenwärtig in einer Jugendhilfeeinrichtung in Niedersachsen (taz berichtete).

Sozial- und Schulbehörde wiesen indes jede Verantwortung zurück. Der Junge sei nach Bekanntwerden des Falls umgehend eingeschult worden, sagte Schulbehördensprecher Alexander Luckow. Auch das zuständige Jugendamt Nord will korrekt gehandelt haben: „Weil die Geburt des Jungen nicht ehelich war, wurde per Gericht eine Amtspflegschaft eingerichtet“, erklärte Hansen. Dabei habe das Amt seine „Pflichten keineswegs verletzt“, sondern unter anderem die Vaterschaft festgestellt und die Zahlung von Unterhalt gesichert. lno