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Archiv-Artikel

Auf Nachbarschaftsstreit reduziert

URTEIL Elmshorner Neonazi kommt nach Brandanschlag auf türkischen Kulturverein mit 16 Verletzten mit drei Jahren und zehn Monaten Haft davon. Landgericht Itzehoe sah darin keinen Mordversuch

Wegen eines Brandanschlages auf einen deutsch-türkischen Kulturverein in Elmshorn hat das Landgericht Itzehoe einen in Elmshorn als Neonazi bekannten 41-Jährigen zu dreieinhalb Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der Mann war am 26. Juni vorigen Jahres betrunken mit einem Benzinkanister ausgerüstet und mit Axt und Fischmesser bewaffnet in das Lokal gestürmt und hatte geschrien „Ich verbrenn’ Euch jetzt alle, ich hasse Euch.“ Danach hatte er Flüssigkeit direkt vor dem Feuerlöscher auf den Boden gegossen. Als Besucher den Mann stoppen wollte, zündete er das Benzin an. Nur weil die Hintertür wegen des Sommerwetters offen stand, konnten sich die anwesenden 20 Männer ins Freie retten und dort den Mann bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Bei dem Feuer wurde der Kulturverein und die benachbarte IG Metall-Verwaltungsstelle verwüstet.

Nur durch Glück konnten sich auch die Mieter der oberen Etagen retten. Dennoch erlitten 16 Personen Rauchvergiftungen. Da die Polizei von Anfang an einen rassistischen Hintergrund ausgeschlossen hat und den Vorfall als Nachbarschaftsstreit wegen Lärmbelästigung einstufte, spielte eine politische Motivation im Prozess kaum eine Rolle. Und das, obwohl der 41-Jährige schon ein Jahr zuvor im Lokal Besucher attackiert hatte: „Ihr Kanaken – Euch kann man nicht abstechen, Euch kann man nur verbrennen.“

Die Staatsanwältin hatte in dem Verfahren auf sechs Jahre wegen versuchten Mordes plädiert. Das Landgericht sah hingegen keinen Tötungsvorsatz. Die Menschen im Haus waren zwar einer konkreten Todesgefahr ausgesetzt, für eine Verurteilung sei der notwendige entsprechende Mordvorsatz jedoch nicht feststellbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte wegen der 1,8 Promille zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig. Strafmildernd wertete die Kammer auch das Geständnis. Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegt.  PETER MÜLLER