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Archiv-Artikel

Folgen einer Feier

SIELWALLECK Weil er sich nicht festnehmen lassen wollte, muss ein Fußballfan eine Geldstrafe zahlen

Von AG

Der Tag, an dem eine Papierkugel Fußballgeschichte schreiben sollte, wird vermutlich auch in Nikolai Vs. persönlicher Geschichte nachhallen: Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde er gestern vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei Feiern am Sielwalleck zum Einzug Werder Bremens ins Uefa Cup-Finale im Mai soll V. versucht haben, Feiernde gegen die Polizei aufzubringen.

Einem Platzverweis folgte der Bremer nicht. Bei der Ingewahrsamnahme soll er mit „erheblicher Kraft“ versucht zu haben, sich loszureißen, so die Anklage. Erst als ein Polizist Vs. linken Arm in den Polizeigriff nahm und ein weiterer seinen Kopf „fixierte“, konnte er abgeführt werden. Auf dem Weg zum Gefangenentransport soll er gebeten haben, den Griff zu lockern – um sich erneut loszureißen. Als man ihn durchsuchte, soll er um sich geschlagen haben. Ins Auto hoben V. schließlich zwei Mann. Eine Blutuntersuchung ergab zwei Promille und Cannabis. Entsprechend beschrieben drei Polizisten, die als Zeugen auftraten, seinen Zustand: „Lallend“, „schwankend“, „verwirrt“.

Vor Gericht erschien der 24-Jährige ohne Anwalt, aussagen wollte er nicht. „Ich habe mich vielleicht gesperrt, aber nicht nach den Polizisten geschlagen“, so seine einzige Äußerung. Der Staatsanwalt wertete das Ausmaß der Gewalt als „gering“. V. habe höchstens „in Kauf genommen, jemanden zu treffen“. Das Gericht verurteilte den derzeit Mittellosen zu 320 Euro.

250 Menschen feierten Werders Sieg in jener Nacht am Eck – bewacht von mehreren Dutzend Polizeibeamten in voller Einsatzmontur. Die sollten das obligatorische, aber illegale Fußballspielen verhindern. Insgesamt gab es 21 Platzverweise und acht Ingewahrsamnahmen. AG