: Graffiti-Sprüher mit Haft bedroht
Bundestag stellt Weichen für schärfere Verfolgung illegaler Sprayer. Höchststrafen liegen zwischen zwei und fünf Jahren. Rot-Grün und Union selten einig
BERLIN dpa ■ Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag die Weichen für eine schärfere Verfolgung von illegalen Graffiti-Sprühern gestellt. Ein gestern in erster Lesung behandelter rot-grüner Gesetzentwurf erweitert den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Die Höchststrafen liegen zwischen zwei und drei Jahren. In die gleiche Richtung zielen Gesetzentwürfe von Union, FDP und Bundesrat. Die Schätzungen über die Schäden von Graffiti liegen zwischen 200 und 500 Millionen Euro pro Jahr.
Die jetzt sichere Strafverschärfung war möglich geworden, nachdem die Grünen ihren Widerstand aufgaben. Sie zweifelten an der Wirksamkeit solcher Maßnahmen. Der Deutsche Städtetag begrüßte die Gesetzesinitiative. Bislang scheiterte eine Strafverfolgung von ertappten Sprayern sehr häufig daran, dass eine Substanzverletzung der besprühten Flächen nicht nachgewiesen werden konnte.
Union und FDP hielten der rot-grünen Koalition jahrelange Versäumnisse vor. Die FDP habe schon vor sechs Jahren einen Gesetzentwurf vorgelegt, beklagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen. Der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, sagte, Rot-Grün übernehme jetzt mit nur sprachlichen Unterschieden die Ideen der Opposition.
Nach der rot-grünen Gesetzesvorlage kann künftig bestraft werden, „wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“. Bundesrat und Union wollen bestrafen, wer das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder Berechtigten nicht nur unerheblich verändert. Van Essen schlug vor, die Sprüher ihre Schmierereien selbst beseitigen zu lassen, um so den Kommunen Millionen an Säuberungskosten zu ersparen.