: „Gefahrenort“ Bremen
SICHERHEIT Die Bremer Polizei musste ihre „Gefahrenorte“ veröffentlichen – über die Effektivität der „verdachtsunabhängigen Kontrollen“ schweigt sie
■ Die Liste der 37 stadtbremischen „Gefahrenorte“ reicht von „Pier 2“ und „NFF“ bis zum „Areal um den Weserpark“. Rauschgiftkriminalität ist meist die Begründung.
■ Die Bremer Innenstadt gehört nicht zu den Gefahrenorten, aber der gesamte Streifen vom Hauptbahnhof bis St. Jürgen-Straße.
■ In der Oldenburger Straße konzentriert sich Kriminalität vom „bandenmäßigen schweren Diebstahl“ bis zum Drogenhandel, Zielgruppe: „Schwarzafrikaner“.
Die Liste im Original:
Im Januar noch sollte – „aus ermittlungstaktischen Gründen“ – geheim bleiben, wo die Bremer Polizei „Gefahrenorte“ sieht und sich mit dieser Begründung besondere Kompetenzen geben darf: Während normalerweise „verdachtsunabhängige“ Identitätsfeststellungen durch die Polizei rechtswidrig sind, sind sie an diesen Orten erlaubt. Alle sechs Monate aber muss die Ausweisung solcher Orte „überprüft“ werden – so steht es zumindest im Gesetz.
Nachdem die Linksfraktion offiziell um eine Liste dieser Orte gebeten hatte, fand offenbar eine Sonderprüfung statt. Ergebnis war, „dass die von der Polizei vorgenommene Gefahreneinschätzung nicht für alle Örtlichkeiten oder Personengruppen überzeugend war“. So steht es jetzt zumindest in der Antwort des Senats. „Die Festlegung der Gefahrenorte ist daher überprüft und in Teilbereichen revidiert worden.“ Insbesondere „vier Gefahrenorte aus dem Umfeld des islamistischen Extremismus wurden aus der Liste gestrichen“.
Als „Gefahrenorte“ – und das vermutlich alle halbe Jahre wieder – hat die Polizei die üblichen verdächtigen Stadtbezirke eingestuft: Diverse Bahnhofsbereiche, die Disco-Meile, das Steintor-Viertel zwischen Häfen, St. Jürgen-Straße und Osterdeich, aber auch „das Wohngebiet Arsten-Nord“ (als Zentrum von Rauschgiftkriminalität und Straßenraub), Kattenturm-Mitte, Huckelriede, die Friedrich-Ebert-Straße oder Bereiche um Otto-Brenner- und Züricher Straße. Und die Gebiete, in denen Freimarkt, Werder-Spiele oder Diskotheken „Gewaltkriminalität“ anziehen.
Die Polizei, die die Gefahrenorte festlegt, ist nicht glücklich über die Veröffentlichung der Liste durch den Innensenator. Noch weiter in die Karten gucken lässt sie sich nicht: „Von den Polizeien des Landes Bremen werden keine Statistiken über durchgeführte Eingriffsmaßnahmen an Gefahrenorten geführt“, heißt es beim Innensenator. Über die Wirksamkeit der Eingriffe gibt es folglich auch keine Zahlen. Die „Überprüfung“ der ausgewiesenen Gefahrenorte kann, falls das stimmt, nur nach gefühlter Einschätzung passieren. Zu der Wirksamkeit der Abschreckung sagt die Antwort des Senats auch nichts – die bei der Veröffentlichung übrig gebliebenen Gefahrenorte zeigen aber, dass die Abschreckungswirkung nicht groß gewesen sein kann.
Die Linke hatte nach den ausgewiesenen Gefahrenorten „seit 2006“ gefragt – auch auf diese Frage gab es keine Antwort. Nur für Bremerhaven: Da waren es damals vier, eine ist hinzugekommen. KAWE