piwik no script img

Archiv-Artikel

Endlich eine eigene Wohnung für Mariam Blal

ASYL Krankes Flüchtlingskind und seine Mutter erhalten nach acht Jahren Aufenthaltserlaubnis

HAMBURG taz | Der Fall der achtjährigen Mariam Blal, die seit ihrer Geburt im Flüchtlingslager in Mecklenburg-Vorpommern lebt und an einer Epilepsie leidet, nimmt ein gutes Ende. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilte nun ein Abschiebungsverbot für ihr Herkunftsland Algerien. Mit diesem Bescheid erhalten beide automatisch eine Aufenthaltserlaubnis.

Die taz hatte am 11. Februar über Mariam Blal berichtet, die trotz ihrer schweren Erkrankung von der Ausländerbehörde im Flüchtlingslager in Parchim leben muss – obwohl laut Gesetz auch eine Unterbringung in einer Wohnung möglich wäre.

Nach Bekanntwerden des Falls hatte das CDU-geführte Innenministerium angekündigt, dafür zu sorgen, dass „etwas passieren werde“. Thomas Wanie, Anwalt der Kleinfamilie, sagt: „Über Jahre ist nichts passiert. Es ist irgendwie zynisch, dass erst gehandelt wird, wenn ein Schicksal der breiten Öffentlichkeit bekannt ist.“

In dem Bescheid über das Abschiebungsverbot, der der taz vorliegt, heißt es zur Begründung, „dass Sara Blal aufgrund ihrer unehelich im Bundesgebiet geborenen Tochter im Falle einer Rückkehr nach Algerien geächtet würde und keinerlei Möglichkeit der sozialen Reintegration hätte“. Mariams Geburt liegt acht Jahre zurück.

Sie und ihre Mutter wurden jahrelang in Deutschland nur geduldet. Noch leben sie weiterhin in ihrem 18 Quadratmeter großen Zimmer im Flüchtlingslager, Küche und Bad teilen sie sich mit anderen Bewohnern. Die Ausländerbehörde weigerte sich bisher – trotz zweier ärztlicher Gutachten mit der Bitte um dezentrale Unterbringung – die beiden in einer Wohnung unterzubringen. Opposition, Flüchtlingsrat und Pro Asyl kritisierten, der Fall verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Die Aufenthaltserlaubnis ist für die Blals wie ein Jackpot: Sie dürfen sich in der Bundesrepublik frei bewegen, Sara Blal hat freien Zugang zum Arbeitsmarkt; bis sie einen Job findet, steht ihr der Hartz-IV-Regelsatz zu, das Jobcenter stellt den beiden eine Wohnung. „Ich glaube das nicht“, sagt Sara Blal. „Erst wenn wir aus dem Lager raus sind, kann ich wieder ruhig schlafen.“ Sie will mit Mariam nach Hamburg ziehen.

EMILIA SMECHOWSKI