DER MIETHAI
: Mietrechtstipps für den Auszug

■ ist Juristin bei dem Verein Mieter helfen Mietern (MHM), Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40.

Wenn sich überhaupt etwas auf dem Hamburger Wohnungsmarkt bewegt, dann im Frühling. Mit Gerüchten aufräumen gehört dann zum Standard der Mieterberatung. Hier die drängendsten Fragen – und ihre Auflösung:

Gibt es nicht ein neues Gesetz, dass ich nicht mehr renovieren muss?

Nein, aber der Bundesgerichtshof hat viele sogenannte Schönheitsreparatur-Klauseln für unwirksam erklärt. So kann es gut sein, dass im Mietvertrag zwar steht, der Mieter soll bei Auszug renovieren, aber er muss es nicht, weil die Klausel unwirksam ist.

Aber nach mehr als zehn Jahren muss ich doch auf jeden Fall renovieren?

Nein, ob renoviert werden muss oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, ob es eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag steht. Ist die Klausel unwirksam, gilt das Gesetz – und das besagt, dass der Vermieter renovieren muss.

Woran erkenne ich, dass die Renovierungsklausel in meinem Vertrag unwirksam ist?

Das ist für Laien schwer zu erkennen. Als Faustregel gilt: starre Klauseln, also Klauseln mit festen Fristen, nach denen spätestens zu renovieren ist, sind unwirksam. Achtung: Manchmal kommt ein Nachsatz, der die Starrheit auflöst. Auch Regelungen, die neben der laufenden Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen eine Anfangs oder eine Auszugsrenovierung vorsehen, sind unwirksam. Klauseln, die starr eine Farbe vorgeben, können ebenfalls unwirksam sein. Oder wenn geregelt ist, dass man nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Dekorationsweise abweichen darf. Alle diese Klauseln sollten genau angeschaut werden, bevor man zum Pinsel greift und mit einer kostspieligen und zeitaufwendigen Renovierung beginnt.

Meine Klausel ist unwirksam, aber mein Vermieter meint, dass ich den dunkelroten Wandanstrich und die Lackschäden an den Türen beseitigen muss. Hat er recht?

Das hängt davon ab, ob Ihre vermeintlichen Schäden oder dunklen Anstriche einen Mehraufwand für den Vermieter darstellen. Wenn Sie länger als zehn Jahre dort gewohnt haben, dürften auch Tapezierarbeiten fällig sein und Lackanstriche abgenutzt sein. Auch hier gilt es, Rat einzuholen und am besten Fotos mit in die Beratung zu bringen.

Renovierungssprechstunde mittwochs von 15 bis 16 Uhr bei MHM