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Archiv-Artikel

„Tätlich geworden“

Rechtsanwältin Bettina Schwing über die möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen der Sekt-Attacke

Von ky

taz: Frau Schwing, wie ist die Verfahrensweise bei einer Strafanzeige, wie sie Herr Oelschlaeger gegen Herrn Gloystein erstattet hat?

Bettina Schwing: Die Anzeige wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, dann wird entschieden, ob und zu welcher Art von Verhandlung es kommt. Möglicherweise wird ein Strafbefehl erlassen.

In welchem Strafmaß bewegt sich denn ein Gericht in einem solchen Fall?

Das ist schwer zu sagen. In diesem Fall handelt es sich aber wohl um eine qualifizierte Beleidigung, denn Herr Gloystein hat ja den Mann mit dem Sekt begossen, ist also tätlich geworden. Das Strafmaß dafür liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren. Da Herr Gloystein meines Wissens keine Vorstrafen hat, gehe ich aber fest davon aus, dass es bei einer Geldstrafe bleiben wird.

Wie hoch kann die ausfallen?

Das hängt wesentlich vom Einkommen des Verurteilten ab.

Herr Oelschläger soll betrunken gewesen sein und gepöbelt haben. Beeinflusst das das Strafmaß?

Wenn er Herrn Gloystein provoziert hat, hat dies sicher mildernde Umstände für den Senator zur Folge.

Kann Herr Oelschläger auch noch Schmerzensgeld fordern?

Ja. Er könnte klagen, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Schließlich hat der Senator ihn durch das Begießen mit dem Sekt von einem Podest auf einer großen Veranstaltung öffentlich bloßgestellt. Dabei darf man auch nicht den Unterschied zwischen den sozialen Schichten vergessen – und es handelt sich hier immerhin um einen Senator als Täter.

Wie enden aus Ihrer Erfahrung derartige Verfahren?

Die zivilrechtlichen Verfahren enden in einem solchen Fall meistens mit einem Vergleich. Die strafrechtlichen enden oft mit einem Strafbefehl, oder – sollte die Schuld als nur gering eingestuft werden – mit einer Einstellung des Verfahrens. Ich habe noch keinen Fall gehabt, in dem ein solches Verfahren zivilrechtlich mit einem Urteil endete. Interview: ky