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Betroffene können sich anschließenSammelklage gegen Facebook

Facebook hatte vor einigen Jahren persönliche Daten wie Namen und Telefonnummern nicht genug geschützt. Nun startet hierzulande eine Sammelklage.

Datenkontrollverlust dank Facebook könnte jetzt eine Entschädigung einbringen Foto: Dado Ruvic/Reuters

Berlin taz | Nut­ze­r:in­nen der Online-Plattform Facebook, die von einer vor vier Jahren bekannt gewordenen Sicherheitslücke betroffen sind, können sich nun einer Sammelklage anschließen. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit, der die Klage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta initiiert hat.

Die Tä­te­r:in­nen veröffentlichten damals persönliche Daten, unter anderem Namen und Telefonnumern, von insgesamt 533 Millionen Facebook-Nutzenden aus aller Welt im Internet. Ursache war eine Sicherheitslücke, durch die nicht nur Facebook-Freunde, sondern auch Dritte diese Daten auslesen konnten. Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 6 Millionen Menschen betroffen.

Ob man selbst dazu gehört, lässt sich etwa auf der Seite haveibeenpwned.com überprüfen. Dort können Nut­ze­r:in­nen anhand der eigenen Telefonnummer checken, ob sie von einem Datendiebstahl betroffen sind. Wenn ja, zeigt der Anbieter das an – und auch, aus welchem Leak die Daten stammen. Taucht hier das Facbeook-Logo auf und der Hinweis auf den 2021 bekannt gewordenen Vorfall, waren die eigenen Daten wohl betroffen.

Der Anbieter weist zwar nur auf den Check mittels E-Mail-Adresse hin, doch die Telefonnummer funktioniert auch. Die Seite gilt als seriös, auch wenn der Anbieter in den USA sitzt. Wichtig ist, die Telefonnummer einzugeben, mit der man rund um die Jahre 2018/2019 bei Facebook angemeldet war.

100 Euro für Daten-Kontrollverlust

Dass die Sammelklage nun in der Form möglich und vielversprechend ist, geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BHG) vom vergangenen Jahr zurück. Der entschied, dass schon bei einem „bloßem Kontrollverlust“ über die eigenen Daten 100 Euro ein angemessener Schadenersatz sind. Konkrete Nachteile, etwa, dass die eigenen Daten missbraucht wurden, müssen dafür nicht nachgewiesen werden.

„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, sagt Jutta Gurkmann vom vzbv. Bei 100 Euro soll es dabei nicht unbedingt bleiben: Seien neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer beispielsweise auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus öffentlich geworden, sind nach Ansicht des Verbandes 600 Euro als Entschädigung angemessen.

Wer sich der Klage anschließen will, lässt sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Gebühren fallen für die Betroffenen dabei nicht an, auch eine separate anwaltliche Vertretung ist nicht notwendig,

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