: Wenn der Hedgefonds ein bisschen trickst
Bundesbehörde untersucht, ob Fonds beim Erwerb von Anteilen an der Deutschen Börse korrekt vorgingen
BERLIN taz ■ Im Falle der Deutschen Börse AG geht es eigentlich nicht um spezielle Probleme mit Hedgefonds. Zur Debatte steht eher, ob sich die Investoren rechtlich korrekt verhalten haben, als sie mit ihrem vermuteten Anteil von 40 Prozent der Börse in Frankfurt ihren Willen aufzwangen.
Deshalb prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nun, ob die Investoren gegen das deutsche Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz verstoßen haben. Das Gesetz sieht vor, dass Anteilseigner, die mehr als 30 Prozent der Aktien besitzen, den übrigen Aktionären ein Pflichtangebot machen müssen. Darin muss enthalten sein, zu welchem Preis die beherrschenden Investoren bereit sind, die anderen Aktien zu übernehmen. Sinn der Sache: Kleinere Aktionäre sollen ihre Anteil den größeren zu einem fairen Preis verkaufen dürfen, wenn sie keine echte Chance mehr haben, auf das Unternehmen Einfluss zu nehmen.
Bei der Deutschen Börse AG hat es ein solches Pflichtangebot nicht gegeben. Daher prüft die Bafin nun, ob TCI die kleineren Aktionäre quasi durch die kalte Küche entmachtet hat.
Das ist im internationalen Geschäftsgebaren durchaus üblich. Hedgefonds und andere Investoren tun sich inoffiziell zusammen, verfügen dann über insgesamt mehr als 30 Prozent, geben sich nach außen aber nicht als planvoll handelnde Gruppe zu erkennen. Das hat einen einfachen Grund: Das Übernahmeangebot an die kleineren Aktionäre kann sehr teuer werden und in die Milliarden gehen. Dieses Geld wollen die Fonds lieber sparen.
Das Übernahmegesetz aus dem Jahr 2001 könne man durchaus als renovierungsbedürftig betrachten, heißt es bei der Bafin in Bonn. Ein Problem sei beispielsweise die Beweislast. Die liege heute noch bei der Bundesanstalt: Sie müsse nachweisen, dass die Investoren koordiniert gehandelt hätten. Dieser Nachweis sei aber in der Regel nur schwer zu führen. Daher wird bei Bafin überlegt, ob die Beweislast in bestimmten Fällen nicht umgedreht werden könnte. Dann müssten die Investoren belegen, dass sie das Pflichtangebot an die kleineren Aktionäre zu Recht unterlassen haben.
Die spezielle Regulierung von Hedgefonds ist nach Aussage der Bafin in Deutschland zur Zeit eher kein Problem. Das entsprechende Gesetz, das die hiesige Zulassung von Hedgefonds seit 2004 regelt, sei im internationalen Vergleich sehr streng.
Weltweit allerdings sind die Hedgefonds immer wieder ein Thema. So hat der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem Global Financial Stability Report vom September 2004 auf diverse Probleme mit den risikoreichen Fonds hingewiesen und eine schärfere Kontrolle beziehungsweise Regulierung angemahnt.
Im Mittelpunkt steht dabei, dass die Fonds wegen der großen von ihnen bewegten Geldmengen einen erheblichen destabilisierenden Einfluss besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern ausüben können. Der schnelle und überraschende Kapitalimport oder auch Export von Milliardenbeträgen kann die Wirtschaft kleiner Staaten ziemlich durcheinander bringen.
Daher hat die US-Börsenaufsicht SEC im Juli vergangenen Jahres vorgeschlagen, dass die Hedgefonds mehr Informationen preisgeben sollen als bisher üblich. Dazu würden Angaben gehören über das Kapital der Fonds, die wesentlichen Anteilseigner und die hinter den Firmen stehenden Anlageberater. Diese Regulierungsvorschläge sind auf internationaler Ebene bislang aber noch nicht umgesetzt worden.