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Archiv-Artikel

Museum muss NS-Raubkunst zurückgeben

URTEIL Bundesgerichtshof verurteilt das Deutsche Historische Museum auf Herausgabe wertvoller Plakate

Das Deutsche Historische Museum (DHM) muss eine von den Nazis geraubte Plakatsammlung zurückgeben. Die jüdische Familie Sachs sei trotz einer zwischenzeitlich gezahlten Entschädigung weiterhin rechtmäßiger Eigentümer, entschied der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe. Damit konnte sich der in den USA lebende Erbe Peter Sachs am Ende durchsetzen. Er hatte seit 2005 für die Rückgabe der rund 4.200 Plakate gestritten und war in den Vorinstanzen unterlegen. Der Wert wird auf mehr als 4 Millionen Euro geschätzt.

Der Zahnmediziner Hans Sachs musste seine umfangreiche Plakatsammlung in Berlin zurücklassen, als er wegen der Judenverfolgung 1938 in die USA emigrierte. Die Sammlung wurde von den Nazis konfisziert und galt nach dem Krieg als verschollen. Sachs erhielt 1961 eine Wiedergutmachung über 225.000 D-Mark. In der DDR tauchten dann Teile wieder auf.

Nach der Wiedervereinigung ging die Sammlung in den Besitz des Deutschen Historischen Museums über. Die Witwe des 1974 verstorbenen Zahnarztes machte bis zu ihrem Tod keine Ansprüche geltend. Der in den USA lebende Sohn klagte später auf Herausgabe. Er erhält die auf 4 Millionen Euro bewertete Sammlung nun zurück. Das DHM kündigte an, eine zügige und einvernehmliche Abwicklung der Besitzverhältnisse vorzunehmen. (dpa, dapd)