Weniger Arme in teuren Vierteln: Bremen kürzt Budget fürs Wohnen
Mietzuschüsse für begehrte Stadtteile sollte Sozialhilfeempfängern das Wohnen dort ermöglichen. Jetzt wird das Mittel zur Durchmischung abgeschafft.

Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger*innen, bekommen auch ihre Mieten erstattet – zumindest in „angemessenem Rahmen“. Alle paar Jahre müssen Städte neu definieren, was so ein „angemessener Rahmen ist“. Auch Bremen hat vergangene Woche seine „Angemessenheitswerte“ angepasst – und dabei faktisch gekürzt, was Menschen tatsächlich für ihre Miete ausgeben können.
Auf den ersten Blick wirken die Veränderungen klein: Abgesehen von großen Haushalten mit sechs oder mehr Personen, die demnächst einen deutlich höheren Mietrahmen ausschöpfen dürfen (plus 108 Euro), wurden die Richtwerte nur ganz geringfügig heraufgesetzt. Ein Ein-Personenhaushalt etwa bekommt künftig 428 Euro für seine Kaltmiete ersetzt – zwei Euro mehr, als bisher. Bei Zwei-Personen-Haushalten gibt es einen Euro mehr als bisher.
Ermittelt wurden die neuen Richtwerte in einem Gutachten der Bochumer Inwis; das Institut ist auf Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung spezialisiert. Zurückgreifen konnten die Gutachter dafür auf den neuen Bremer Mietspiegel – das Instrument zum Vergleich der Miethöhen wurde für Bremen erst 2024 eingeführt.
Keine Ausnahmen mehr für teurere Stadtteile
Die faktische Kürzung kommt zustande, weil der Senat gleichzeitig mit der Anpassung der Angemessenheitswerte eine Sonderregel abgeschafft hat: Bisher nämlich gab es in bestimmten Stadtteilen Ausnahmen von der Angemessenheitsregel.
Dort, wo weniger als 15 Prozent der Haushalte Sozialhilfe bekommen, konnten auch höhere Mieten übernommen werden: In Mitte, der Neustadt, in Obervieland, der Östlichen Vorstadt, in Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Hemelingen und Findorff war es möglich eine Wohnung auch dann zu beziehen, wenn sie bis zu zwölf Prozent teurer ist, als die Richtwerte das vorsehen.
Sichergestellt werden soll so, dass auch Sozialhilfeempfänger*innen dort eine Wohnung bekommen können. Ein Instrument zur politisch gewünschten Durchmischung der Stadt, gegen Segregation und Ghettoisierung.
Doch diese Praxis glaubt das Sozialressort nicht mehr fortführen zu können und verweist dabei auf einige Gerichtsurteile. Das Bundessozialgericht hatte 2019 entschieden, dass „unterschiedliche Angemessenheitswerte innerhalb eines Vergleichsraums“ kein Konzept begründen dürften; das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen bewertete die Bremer Stadtteil-Zuschläge 2022 als „unschlüssig“. Der Senat sieht seine Hände gebunden.
Wie viele Haushalte bisher von den höheren Zuschüssen profitieren, also nur deshalb eine Wohnung in einem bestimmten Stadtteil bekommen konnten, das erheben weder Sozialressort noch Jobcenter. Für die bestehende Mietverträge gibt es einen Bestandsschutz. Der Bremer Erwerbslosenverband sorgt sich aber um die Zukunft. „Es ist nicht nur Sozialabbau, was das von SPD-Sozialsenatorin Schilling geführte Sozialressort hier beschlossen hat“, sagt Berater Tobias Helfst. „Es ist ein Skandal: Arme und Erwerbslose werden so auch im Wortsinne an den Rand gedrängt, an den Stadtrand. So zementiert das Sozialressort Ghettobildung.“
Genau das versucht das Gutachten von Inwis zu widerlegen. In seiner Analyse kommt der Wirtschaftswissenschaftler Michael Neitzel zum Fazit: Es gibt in Bremen überhaupt kein Problem, eine günstige Wohnung zu bekommen. 65,2 Prozent der Wohnungen lägen ohnehin im Rahmen dessen, was das Jobcenter bezahlt. Dabei brauchen nur 32,4 Prozent der Menschen als Leistungsempfänger*innen eine solche Wohnung.
Preisunterschiede innerhalb der Stadt sieht die Studie zwar. Aber selbst in Bremen-Mitte, wo es laut dem Gutachten am wenigsten erschwinglichen Wohnraum gibt, kommen noch 24 Prozent der Wohnungen für Sozialhilfeempfänger*innen in Frage. Von einer „Ghettoisierung“ von Sozialhilfeempfänger*innen in wenigen billigen Stadtteilen könne keine Rede sein – zumindest nicht aufgrund der Mietkosten.
„Die Angemessenheitsgrenzen in Bremen“, schließt die Studie, „sind als sehr hoch einzustufen“. Das Gutachten hat dem Senat damit freie Bahn gegeben, den von Gerichten kritisierten Wohnlagenzuschlag abzuschaffen.
Freie Wohnungen sind rar
Doch das Ergebnis widerspricht Erfahrungswerten zu steigenden Mieten in Bremen. Eine kurze Online-Recherche etwa bei Immobilienscout liefert nur eine einstellige Zahl an Wohnungen, die innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegen – allerdings tatsächlich verteilt über unterschiedlich situierte Stadtteile.
Der Bremer Mietmarkt ist insgesamt angespannt: Wer eine Wohnung hat, zieht kaum um. Die Fluktuationsrate liegt bei etwas über 7 Prozent – als gesund gelten Werte zwischen 8 und 12 Prozent. Die Leerstandsquote liegt bei unter 2 Prozent – bei den sozialen Wohnungsbauunternehmen Gewoba waren es für die Stadt Bremen 2024 sogar nur historisch niedrige 0,48 Prozent. Erschwingliche Wohnungen sind nicht auf dem Markt. Die Warmmiete für eine durchschnittliche Drei-Zimmer-Wohnung ist seit 2016 um 150 Euro gestiegen.
Das Gutachten konzentriert sich in seiner Bewertung stark auf den Mietspiegel – und damit auf Bestandsmieten. Dass „Angebotsmieten“, also für Wohnungen, die aktuell zu haben sind, höher sind, wird zwar bei der Berechnung der neuen Richtwerte berücksichtigt, in der Argumentation gegen Mietzuschüsse spielt es aber kaum eine Rolle – dort wird ausschließlich mit den günstigen Bestandswohnungen argumentiert.
Die Zahlen aus der Studie zweifelt Dominik Santner, Referent der Arbeitnehmerkammer für Infrastrukturpolitik, nicht grundsätzlich an. Verständnis äußert er auch dafür, dass die Stadt eine rechtssichere Lösung finden musste. Dass der Mietzuschuss gestrichen wurde, findet er dennoch „sehr misslich“: „Eine gut funktionierende Stadt muss gut durchmischt sein. Das muss heißen, dass auch in Schwachhaussen und im Viertel Menschen mit geringem Einkommen leben müssen.“ Die sozialpolitische Dimension des Themas werde mit der Streichung nicht mehr abgebildet.
Hamburg behält „Stadtteil-Zuschlag“ bei
Rechtssichere Lösungen hätte es womöglich auch andere geben können: Auch Hamburg praktiziert Zuschläge für bestimmte Gebiete – dort aber gibt es keine Pläne, das zu ändern. Der sogenannte „Stadtteil-Zuschlag“ „wird zur Vermeidung von Segregation weiterhin als sinnvoll erachtet“, schreibt ein Sprecher der Sozialbehörde auf Anfrage.
Hier haben die Sozialgerichte das Vorgehen der Stadt bisher mehrfach bestätigt. Die Hamburger Sozialbehörde erklärt das damit, dass Hamburg sich von jeher bei der Festsetzung auf einen qualifizierten Mietspiegel berufen konnte; Bremen hat den erst 2024 eingeführt. „Die Rechtsprechung zu der Bremer Regelung ist daher nicht auf die Hamburger Regelung übertragbar.“
Für Bremer Sozialhilfeempfänger*innen wird die Auswahl an möglichen Wohnungen jetzt erst einmal kleiner. Der Senat will die Entwicklungen im Auge behalten: Ob es durch die Abschaffung wirklich nicht zu mehr Segregation und Ghettobildung kommt, das „soll perspektivisch evaluiert werden“, so heißt es in der Senatsvorlage.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!