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Archiv-Artikel

Hilfe für Frührentner

Von VOE

Menschen, die krank sind und vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, erhalten eine Erwerbsminderungsrente – vorausgesetzt, sie haben in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Wenn jemand mit 45 Jahren in den Ruhestand geht, wird seine Rente bisher so berechnet, als hätte er bis 60 gearbeitet.

Rund 1,6 Millionen Personen bezogen Ende 2010 eine solche Rente. Im Schnitt hatten Neuzugänge dabei einen Anspruch auf 600 Euro Rente monatlich. Die meisten von ihnen bekommen also zusätzliches Geld aus der Grundsicherung.

Bundesarbeitsministerin von der Leyen will nun die Berechnungszeiten dieser Rentenform anpassen. Künftig soll sich die Rente so erhöhen, als hätten die Menschen bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Wenn sie schon in den letzten 4 Berufsjahren nur eingeschränkt arbeiten konnten und weniger verdienten, sollen diese 4 Jahre zur Berechnung nicht herangezogen werden. Ersetzt werden sie durch die Jahre, in denen besser verdient wurde.

Der Haken: Die neue Berechnungszeit von 62 Jahren gilt nicht sofort, sondern in Monatsschritten: Ab 2013 erhöht sich die monatliche Rente pro Monat nur um 2 bis 3 Euro. Erst 2029 wäre die Grenze von 62 Jahren erreicht. Das bringt dann rund 45 Euro mehr Rente. VOE