: Viel Kritik am Pistenplan
Schutzbündnis formuliert Einwände gegen abermalige Verlängerung der Airbus-Landebahn. Privatgrundstücke im Sicherheitsbereich
Von Gernot Knödler
Die Gegner der Pistenverlängerung für Airbus in Neuenfelde werden eine Vielzahl von Einwänden gegen die erneute Änderung der Pläne des Senats vorbringen. Entsprechende Formulare werden zurzeit unter den Bewohnern des Einflugbereichs verteilt. Um spezielle Vorbehalte ergänzt, müssen sie bis zum 31. Mai bei der Wirtschaftsbehörde eingegangen sein.
Nach Ansicht der Einwender verstoßen die Pläne des Senats in vielfacher Hinsicht gegen das Recht. Das beginne damit, dass die Antragsunterlagen „aus sich selbst heraus nicht verständlich“ seien. Die Pistenverlängerung sei eine Voraussetzung für die bereits begonnene Erweiterung des Airbus-Werks. Beides in getrennten Verfahren zu behandeln, heiße, den Rechtsschutz Betroffener zu beeinträchtigen.
Der Leiter der Planfeststellungsbehörde habe sich bereits beim ersten Verlängerungsverfahren 2003/2004 als befangen gezeigt. Eine privatnützige Industrieansiedlung könne die Pläne und die damit verbundenen Beeinträchtigungen nicht rechtfertigen. Während des Planfeststellungsverfahrens 2004 habe es noch keine gesetzliche Grundlage für die erforderlichen Enteignungen gegeben. Enteignungen, die ohnehin nur noch einem Sperrgrundstück drohen, seien unnötig, weil Airbus seine Flugzeuge auch anderswo ausliefern könne.
Die neuen Pistenverlängerungspläne verletzten internationale Sicherheitsstandards. Um Enteignungen weitgehend zu vermeiden, will es der Senat hinnehmen, dass Privatgrundstücke in den Sicherheitsbereich der Landebahn hineinragen. Diese müssten umzäunt werden, was Gefahren für den Flugverkehr und damit die Anwohner mit sich bringe. Im Übrigen würden diese Grundstücke von ihrem Eigentümer nicht mehr wie bisher zu nutzen sein.
Die Pläne gefährden nach Ansicht der Einwender die Hochwassersicherheit: Zum einen solle der im Mühlenberger Loch aufgeschütteten Werkshalbinsel Sand für die Pistenverlängerung entnommen werden, was vorschriftswidrig sei. Zum anderen erhöhe das Abtragen des Ness-Hauptdeiches die Hochwassergefahr. Der Senat glaubt, den Deich durch ein neues Schutzbauwerk um die Werkshalbinsel ersetzt zu haben.
Auf Kritik stößt weiter, dass die Absicht, eine südliche Werkszufahrt zu schaffen, nicht in das Planverfahren einbezogen wurde. Das sei nötig, um alle negativen Folgen der Gesamtplanung beurteilen zu können. Überhaupt müssten sämtliche Infrastrukturplanungen für die Dritte Meile des Alten Landes in die Bewertung einbezogen werden, weil sich deren Effekte wechselseitig verstärkten.
Bau und Betrieb der Piste erzeugten in einem Umfang Lärm und Schadstoffe, die die Gesundheit der Nachbarn beeinträchtigen könnten. Ein privatnütziges Vorhaben rechtfertige das nicht. Außerdem seien die vorgelegten Lärmuntersuchungen fehlerhaft. Es sei zu befürchten, dass die Feinstaubwerte im Umfeld der Baustelle an mehr als den erlaubten 35 Tagen im Jahr überschritten würden.
Gesundheitsschädlich für die Bewohner Neuenfeldes und Finkenwerders sei auch, dass die Straße Neßhauptdeich/Neuenfelder Hauptdeich näher an die Dörfer heranrücke, obwohl das für die eigentliche Pistenverlängerung gar nicht nötig sei. Der Straßenzug gehört zu der in Planung befindlichen Ortsumgehung für Finkenwerder, die südlich um die verlängerte Piste herum verlaufen soll. Die Pistenplanung gehe bei ihrer Verkehrsprognose vom Bau dieser Umgehung aus, obwohl dieser keineswegs feststehe.
Die Pistenverlängerung schade dem europäischen Naturschutzgebiet Mühlenberger Loch, dem Naturschutzgebiet Alte Süderelbe/Westerweide und einer schützenswerten Landschaft. „Diese Eingriffe sind nicht gerechtfertigt“, finden die Einwender. „Sie können auch nicht ausgeglichen werden.“
Der Pistenplan bedrohe die Existenzfähigkeit ganzer Ortschaften, insbesondere Neuenfeldes, und eine alte Kulturlandschaft. Er stelle den Obstbau und die Naherholung in der Dritten Meile in Frage. Luftverwirbelungen und Funkstrahlen gefährdeten Gebäude und Menschen.