: Neonazis setzen sich fest
Trotz einer Räumungsanordnung wohnen die Neonazis um Jürgen Rieger nach wie vor auf dem Heisenhof
Die Bleibefrist für die Neonazis auf dem Heisenhof ist zwar abgelaufen, dennoch müssen die Bewohner des Neonazizentrums in Dörverden eine polizeiliche Räumung zunächst nicht befürchten. „Es wird jetzt ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000 Euro pro Person festgesetzt“, erklärt Roland Butz, stellvertretender Oberkreisdirektor in Verden.
Hintergrund: Weder der Heisenhof-Betreiber, der Hamburger Neonazianwalt Jürgen Rieger, noch die Bewohner haben auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg reagiert. Mitte Mai hatte das Gericht eine Anordnung Landkreises Verden bestätigt, nach der der Heisenhof unter anderem aufgrund einer fehlenden Kleinkläranlage geräumt werden muss. Manche Zeitung erwartete schon den sofortigen Auszug der Rechten, doch die „Heisenhofer“ wohnen immer noch auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände.
„Wir werden einen Zwangsvollstrecker hinschicken“, sagt Butz der taz. Falls der Beamte das Geld nicht eintreiben kann, dürfe er „das Zwangsgeld auf 6.000 Euro“ erhöhen, so Butz. Sollte nicht gezahlt werden, wäre auch eine Ersatzzwangshaft denkbar.
Eine Räumung jedoch, betont Butz, sei juristisch nicht so schnell möglich. Außerdem hätte Rieger die nötigen Bauanträge eingereicht. Würde den Anträgen stattgegeben, seien einige Begründungen für die Räumungsanordnung hinfällig. Denkbar wäre, dass die Rechten aufgrund der Anordnung kurz ausziehen, um nach den Baumaßnahmen wieder einzuziehen.
Gestern bereits endete ein Verfahren gegen Sascha Jörg Schüler, einen Stützpunktleiter der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“, mit einem Freispruch. Wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Zeichen musste Schüler sich vor dem Amtsgericht Verden verantworten. Im Oktober soll er bei einer Anti-Antifa-Aktion ein Shirt der Marke „CONSDAPLE“ getragen haben – eine Modemarke von Neonazis für Neonazis: Wenn sie die Jacke leicht offen über dem Shirt tragen, bleibt von dem Schriftzug nur „NSDAP“ zu lesen. Mangels Beweisen konnte Rieger einen Freispruch erstreiten. Andreas Speit