Hochschulgesetz: Verschärfung auf den Weg gebracht
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich auf eine Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes geeinigt. Dem Änderungsantrag zufolge soll die Möglichkeit einer Exmatrikulation bei gewissen Ordnungsverstößen wieder eingeführt werden – allerdings nur als „Ultima Ratio“ und nur, wenn es eine rechtskräftige Verurteilung gibt. Im Falle einer Exmatrikulation dürfen Studierende sich zwei Jahre lang nicht an derselben Hochschule einschreiben, wie SPD und CDU am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten. Das Abgeordnetenhaus muss der Gesetzesnovelle noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Demnach besteht ein Ordnungsverstoß etwa dann, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule „durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt“. (dpa)
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