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Anzeigen für die Tonne

Überlastung der Polizei, Überlastung der Justiz: Im Vorfeld der Entscheidung über die Teillegalisierung von Cannabis mangelte es nicht an Klagen, was auf Berlins Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nun zukommt. Dabei hatten diese auch durch die bisherige Kriminalisierung alle Hände voll zu tun. Denn faktisch war fast jedes zweite verfolgte Drogendelikt 2022 und 2023 ein Cannabisdelikt. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervor. Demnach entfielen 14.300 der insgesamt 17.700 erfassten Anzeigen im Zusammenhang Cannabis auf die Kategorie „allgemeine Verstöße“, also vor allem den Privatkonsum strafrechtlich irrelevanter Mengen. Francos Fazit im Rückblick: „Dieser unnötige Aufwand war schlicht für die Mülltonne, da reihenweise Verfahren eingestellt wurden.“ (rru)

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