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MasernimpfungÄmter dürfen Nachweis fordern

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern – und dabei auch mit einem Zwangsgeld drohen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies die Beschwerden von Eltern gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, begründete die Behörde. Über die Impfung wird seit Jahren heftig gestritten. Seit 2020 dürfen Kitas keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Eltern müssen nachweisen, dass ihr Kind geimpft ist oder schon die Masern hatte. (dpa)

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