Zahl des Tages
: 1 Klage
Endlich kümmert sich jemand um die Drückerkolonnen-Methoden bei der Deutschen Bahn: Verbraucherschützer:innen aus Thüringen haben Klage eingereicht, weil die Kündigungsregelung für Bahncards aus ihrer Sicht unzulässig ist. Nach Auffassung der Verbraucherschützer:innen verstößt das Unternehmen gegen ein Gesetz, das es erleichtern soll, aus lange laufenden Verträgen zu kommen. Dabei geht es um Probe-Bahncards für Rabatte von 25 oder 50 Prozent, die automatisch in einjährige Verträge übergehen. Sie müssen nach Auffassung der Verbraucherschützer:innen binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.