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Unwirksame Preiserhöhung

Netflix und Spotify müssen nach einem Urteil wohl nachbessern

Das Berliner Kammergericht hat Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify für unwirksam erklärt. Das Gericht wies in einer Entscheidung Berufungen der Streaminganbieter gegen zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom Dezember 2021 zurück. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der nun von einer „richtungsweisenden Entscheidung“ sprach.

In den vergangenen Jahren hätten die Anbieter die Preise für Abos deutlich erhöht, ohne dass die Kunden zustimmen mussten, erklärte der Verband. Diese Geschäftspraxis habe das Gericht nun „ins Wanken gebracht“. Das Gericht erklärte in seiner Begründung, den Anbietern sei es ohne erheblichen Aufwand möglich, die Abonnenten um Zustimmung zu einem erhöhten Preis zu ersuchen. Bei mangelnder Zustimmung stehe es Netflix und Spotify zudem frei, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Überdies verstießen die Klauseln gegen das für Preisanpassungsklauseln allgemeingültige Gebot der Wechselseitigkeit. Netflix und Spotify behielten sich zwar vor, die Preise bei steigenden Kosten zu erhöhen, würden sich aber nicht spiegelbildlich verpflichten, bei sinkenden Kosten die Preise zu senken.

Laut dem vzbv könnte das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, grundsätzlich das Aus für einseitige Preiserhöhungen durch Strea­mingdienste bedeuten. Laut dem Gericht wurde eine Revision nicht zugelassen. Dagegen könne aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. (Az.: 23 U 15/22 und 23 U 112/22) (epd)

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