Urteil im Bankprozess

Zweimal wurde sie schon verschoben, jetzt kommt sie: die Urteilsverkündung im zweiten großen Bankprozess

Im zweiten großen Strafprozess gegen einen früheren hochrangigen Manager der Berliner Bankgesellschaft wird das Urteil nun voraussichtlich am Freitag verkündet. Das teilte das Landgericht gestern mit. Zweimal war die Urteilsverkündung in dem Verfahren um einen so genannten Promi-Immobilienfonds bereits verschoben worden. Die Beweisaufnahme musste erneut aufgenommen werden

Die Anklage fordert für das ehemalige Vorstandsmitglied Jochem Z. wegen des Versuchs der Bereicherung ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 40.000 Euro. Die Staatsanwälte werfen Z. vor, er habe den verlustreichen Immobilienfonds, der hohe Steuervorteile für vermögende Anleger und Manager ermöglichte, zurückgekauft, um sich selbst und die anderen Anleger zu entlasten. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und plädierte auf Freispruch. Der Prozess hatte im Mai 2004 begonnen.

Im Februar waren Z. und der ursprünglich mitangeklagte frühere Vorstandsvorsitzende Ulf-Wilhelm D. in einem ersten Prozess wegen Bilanzfälschung zu Geldstrafen in Höhe von 90.000 (D.) und 59.400 Euro (Z.) verurteilt worden. Dagegen hatte die Verteidigung Revision eingelegt. Das jetzige Verfahren gegen D. ruht wegen eines Herzanfalls.

Risikoreiche Immobiliengeschäfte der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften hatten zu Milliardenverlusten geführt, die letztlich das Land Berlin übernahm. Wegen der Affäre zerbrach 2001 die große Koalition von CDU und SPD. DPA