: Gericht verbietet Nacktradel-Aktion
KARLSRUHE ap ■ Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine „Nacktradel-Aktion“ entlang des Rheins untersagt. Es widerspreche nach wie vor allgemein anerkannten gesellschaftlichen Regeln, sich auf öffentlichen Straßen nackt zu zeigen. Die Richter bestätigten damit das Verbot der für Samstag geplanten Aktion durch das Landratsamt Rastatt. Dagegen hatte ein Mann Widerspruch eingelegt. Laut Gericht wollte der Kläger anlässlich eines „Weltnacktradeltags“ mit maximal zwölf Teilnehmern unbekleidet auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zum Landkreis Rastatt und zurück fahren, um für die Nacktheit als „zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung und gegen das Verstecken von Körpern in blickdichten und gebührenpflichtigen Gettos einzutreten“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen. (Az.: 6K 1058/05)