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Wenn ein Beamter in Teilzeit arbeitet, ist diese Teilzeitquote für die spätere Höhe der Pension maßgeblich. Darüber hinaus geleistete Mehrarbeit hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung im Alter. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Es ging in dem verhandelten Fall um einen pensionierten Berufsschullehrer aus dem schönen Bundesland Baden-Württemberg. Dort bleibt das Wetter am Freitag regnerisch, bei Höchsttemeraturen um 11 Grad und nächtlichen Tiefstwerten um 5 Grad.
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