brief des tages
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Balkonkraftwerke

„Auch Mieter haben einen Platz an der Sonne“, taz vom 9. 10. 23

Da wird über Sinn oder Unsinn von Batteriespeichern diskutiert, es wird für Balkonkraftwerke geworben, aber bis jetzt habe ich nirgendwo den Hinweis gefunden, dass ein Balkonkraftwerk nur dann wirklich auf die Stromrechnung Einfluss hat, wenn man auf die richtige Belegung der spannungsführenden Phasen im Sicherungskasten achtet. Das Versorgungsunternehmen kommt in der Regel mit den drei Drehstromphasen R, S, T in den Zählerkasten. Diesen Phasen werden vom Elektriker im Sicherungskasten möglichst gleich belastend den einzelnen Verbrauchern (Licht, Herd, Kühlschrank, Steckdosen usw.) zugeordnet. Das Balkonkraftwerk dagegen liefert über seine Steckdose nur einphasigen Wechselstrom. Wenn ich also nicht darauf achte, dass dieser Wechselstrom einer möglichst mit Dauerverbrauchern wie Kühlschrank belegten Phase zugeordnet wird, liefere ich dem Versorgungsunternehmen kostenlos Strom, der wegen der Rückstromsperre im Stromzähler nicht verrechnet wird. Daher nicht einfach, wie die Werbung verspricht, „den Stecker reinstecken“.

Wolfgang Kreilinger, Höchst im Odenwald