„Opa-Bande“ muss in den Bau

Das wohl älteste Bankräuber-Trio Deutschlands ist zu insgesamt 31 Jahren Knast verurteilt worden. Dass das Trio die ganze Strafe absitzen muss, ist unwahrscheinlich

HAGEN taz ■ Das öffentliche Leben der Opa-Bande ist vorbei: Das Landgericht Hagen verdonnerte das mit 64 bis 74 Jahren vermutlich älteste Bankräuber-Trio Deutschlands gestern zu Haftstrafen zwischen neun und zwölf Jahren. Dass sie die Strafe komplett absitzen müssen, ist aber eher unwahrscheinlich. Trotz aller Kompromisslosigkeit, die er den Tätern vorwarf, deutete Richter Horst-Werner Herkenberg bereits an, dass die Doppelherz-Knackis möglicherweise in ein paar Jahren auf dem Gnadenweg aus dem Knast finden könnten.

Dennoch: In der Urteilsbegründung des Gerichts ist nur noch wenig zu spüren vom Amüsement, mit dem dieser Prozess vor gut einem Monat begann. Es wurde viel geschmunzelt am ersten Verhandlungstag. Und, okay, die drei Herren sind ungewöhnlich alt für Bankräuber. Auch haben sie lustige, fast filmreife Geschichten erzählt: von den Prostata-Problemen des Ältesten zum Beispiel, weshalb sie auf der Flucht immer zum Pinkeln anhalten mussten. Doch Alter hin, Filmreife her: Die Herren waren schwer bewaffnet, mit Maschinenpistolen und Handgranaten. „Barsch, rücksichtslos und mit Härte“ seien die Täter vorgegangen, befand Herkenberg. Und auch wenn sie nie geschossen hätten, so habe sich bei einem Überfall im Jahr 1989 doch gezeigt, wie gefährlich die Situation gewesen sei. Damals löste sich ein Schuss. Verletzt wurde dabei zwar niemand. Aber die Waffe sei zumindest in diesem Fall entsichert gewesen, so Herkenberg. Und die Munition, die man bei den Festnahmen im November 2004 gefunden habe, hätte durchaus „für ein kleines Massaker“ gereicht.

Die so genannte „Opa-Bande“ bleibt also dort, wo sie sich schon gut auskennt: im Knast. Alle drei sind einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen Banküberfalls. Strafmildernd wirkte sich allerdings ihr hohes Alter aus und die Tatsache, dass alle umfassend geständig waren. Ansonsten hätte das Ganoven-Trio für die sage und schreibe 14 Banküberfälle zwischen 1989 und 2004, die sie vor allem zur Renten-Aufbesserung verübten, wohl mit dem Urteil „lebenslänglich“ rechnen müssen. Doch Richter Herkenberg sagte: „Man muss den Angeklagten die Hoffnung geben, das Gefängnis noch einmal zu verlassen.“ Einen übermäßigen Alters-Rabatt dürfe es aber nicht geben.

BORIS R. ROSENKRANZ