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das wetterMordort

Mirna Guhn war von Beruf Mordopfer. Sie liebte ihre Arbeit und hätte problemlos Karriere machen können, wäre da nicht die Rückkehrklausel in ihrem Arbeitsvertrag gewesen. Ständig musste sie an den Ort des Verbrechens zurückkehren. Für sie war das unzeitgemäß und unlogisch! Erst als das Bundesarbeitsgericht in einem Aufsehen erregenden Prozess (Aktenzeichen: XY2023/MG007/987) die Klausel für sittenwidrig erklärte, empfand sie wieder Freude an ihrem aufopfernden Beruf und starb nun ordnungsgemäß.

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