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Rhein ins Vergnügen

Feierwütiger springt in Fluss und wird gekündigt

Und wir dachten immer, die legendären Betriebsfeiern auf dem Dach des taz-Gebäudes seien unerreicht. Die meisten Mitarbeiter können sich jedenfalls oft an die Geschehnisse vom Vortag nicht mehr erinnern, was immer ein gutes Zeichen ist – wie beispielsweise, als einmal die Polizei anrückte, weil vom taz-Dach Feuerwerksraketen in den Berliner Nachthimmel geschossen wurden, die nach Auskunft der Beamten den Flugverkehr beeinträchtigt hätten. Den Schiffsverkehr jedenfalls hatte die taz noch nie im Blick. Dafür zuständig sind dann andere Kräfte, wie der Mitarbeiter einer Aufzugsfirma, die eine Betriebsfeier auf einem Rheinschiff veranstaltete: „Bei Firmenfeier in den Rhein gesprungen – Prozess um Rauswurf“, meldete dpa gestern. Demnach war der Feierwütige über Bord gehüpft und wurde anderntags gekündigt, weil er den „Betriebsfrieden“ gestört habe. Die Stimmung während der Feier sei „durch den Zwischenfall jäh gekippt“. Außerdem soll der Abtaucher zuvor gekokst haben und angeblich „unbekleidet“ gewesen sein, was der Beschuldigte vor Gericht jetzt bestritt. Er habe „eine Unterhose“ angehabt. Wir wissen nicht, wie das Arbeitsgericht in Düsseldorf entscheidet, bei der taz wären solche Lappalien kein Grund, die Feierspaßbremse zu geben.

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