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Zum neuen Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts hat die Bürgerschaft Joachim Pradel gewählt. Der Vorsitzende Richter erhielt bei 7 Enthaltungen 100 von 116 Stimmen. Pradel folgt auf Gerd Harder, der Ende März als Verfassungsgerichtspräsident in den Ruhestand gegangen ist. Als vertretendes Mitglied gehörte der 61-Jährige Pradel bereits seit 2009 dem Verfassungsgericht an. Das Gericht entscheidet vor allem über Streitigkeiten zwischen anderen Verfassungsorganen, etwa Senat und Bürgerschaft. +++ Durchgefallen ist dagegen zunächst Ex-CDU-Staatsrat Stefan Schulz bei der Wahl zum neuen Präsidenten des Hamburgischen Rechnungshofs. Der Vertraute von Ex-Bürgermeister Ole von Beust (CDU) verfehlte in der Bürgerschaft die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit: Statt der notwendigen 81 von 121 Stimmen erhielt er nur 78 von 117 gültigen Stimmen. Nach einer Unterbrechung und Sondersitzungen der Fraktionen wollten sich die Abgeordneten am Abend erneut treffen. +++ Wegen des Hafengeburtstags verstärkt die Hamburger Hochbahn am kommenden Wochenende den U-Bahn-Verkehr. Die Linien U 2 und U 3 fahren von Freitag bis Sonntag jeweils bis 0.30 Uhr im Fünf-Minuten-Takt, alle drei U-Bahnlinien fahren am Sonntagabend bis 1.30 Uhr. +++ Zum zweiten Todestag von Loki Schmidt am 21. Oktober will der Bezirk Altona seinen Botanischen Garten nach der Gattin von Altbundeskanzler Helmut Schmidt benennen. Einen entsprechenden Beschluss hatte die Bezirksversammlung bereits im Januar 2011 gefasst. Allerdings hatte der Senat den Vollzug ausgesetzt: Öffentliche Räume dürfen in Hamburg erst nach einer Frist von zwei Jahren nach Gestorbenen benannt werden. +++ Die Eröffnung des Prozesses um den tödlichen Zusammenprall zwischen einem Linienbus und einem Feuerwehrauto in Tonndorf zieht sich hin. Auch nach der Anklage gegen beide Fahrer gibt es weitere Ermittlungen. Bei dem Unfall im Juli 2011 waren zwei Fahrgäste ums Leben gekommen, 23 weitere Menschen wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden beteiligten Fahrern fahrlässige Tötung in zwei Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung vor. +++