Schmerzgriffe: Eilverfahren gescheitert
Nach einem Polizeieinsatz bei einer Straßenblockade ist ein Klimaaktivist gerichtlich gegen einen sogenannten Schmerzgriff vorgegangen – und zunächst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Beschwerde des Mitglieds der Klimagruppe Letzte Generation im Eilverfahren ab, wie ein Justizsprecher am Donnerstag mitteilte. Ob das polizeiliche Einschreiten rechtswidrig war, könne nur im Rahmen einer Klage im Hauptsacheverfahren und nicht per einstweiligem Rechtsschutz geklärt werden, hieß es. Auch der Versuch, die Polizei zum Unterlassen des Schmerzgriffes zu verpflichten, scheiterte. Eine „vorbeugende Unterlassung“ sei ebenfalls nicht im Eilverfahren möglich, weil eine konkrete Wiederholungsgefahr fehle, hieß es vom Gericht.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erhoben werden. Darauf werde verzichtet, teilte Sprecherin Carla Rochel von der Letzten Generation auf Anfrage mit. Um eine möglichst schnelle Entscheidung zu bekommen, solle Klage in der Hauptsache erhoben werden. „Damit wollen wir endlich inhaltlich klären, ob eine solche Anwendung von Schmerzgriffen verhältnismäßig ist oder ob es nicht einfach Folter ist, einen Menschen durch das Zufügen von Schmerzen zu einer Handlung zu bewegen“, so Rochel.
Vor Gericht gezogen war ein Klimaaktivist, der im Zusammenhang mit einem Klimaprotest am 20. April von der Polizei unter Anwendung von Schmerzgriffen abgeführt wurde. Der Einsatz wurde auf einem Video dokumentiert und löste auf Twitter große Diskussionen aus. (dpa, taz)
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