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Quereinstieg SchuleDem Land fehlt die Rechtsgrundlage

Die Ausbildung von Quereinsteigern für den Lehrerberuf hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage. Für die in Berlin praktizierten berufsbegleitenden Studien fehlten die nötigen Regelungen „vollständig“, so das Gericht am Dienstag. Geklagt hatte eine Diplom-Biologin, die seit 2013 als Lehrerin an einer Grundschule unterrichtet, im Rahmen berufsbegleitender Studien jedoch durch die Mathematik-Prüfung fiel. Das Gericht wies ihre Forderung zurück, das Studium fortsetzen zu dürfen – und hob gleichzeitig den negativen Prüfungsbescheid auf. Für beides fehle die Rechtsgrundlage. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung sprach von einer „Einzelfall­entscheidung“. Das Urteil habe „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf andere Quereinsteigende. Zudem werde bereits an einer Rechtsgrundlage gearbeitet. (taz, dpa)

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