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Archiv-Artikel

Kein ambulante Zwangsbehandlung

Änderungsantrag von SPD und CDU zum PsychKG schließt ambulante Zwangsbehandlung ausdrücklich aus

Von sgi

Bremen taz ■ Ambulante Zwangsbehandlung psychisch Kranker wird es in Bremen nicht geben: Heute wird im Parlament ein großkoalitionärer Änderungsantrag abgenickt, der diese Möglichkeit im Gesetzesentwurf zur Hilfe bei psychischen Krankheiten (PsychKG) ausschließt. Das Gesetz soll Zwangseinweisungen für möglicherweise gewalttätige psychisch Kranke erleichtern und eine bessere ambulante Versorgung sichern.

Ob mit der Neufassung ambulante Zwangsbehandlung überhaupt möglich wäre, darüber hatten sich die Beteiligten gestritten. Das Ressort hatte das verneint, Kritiker hingegen auf den Paragrafen 22 verwiesen, der im dritten Absatz Zwangsmaßnahmen erlaubt und auf den sich der neugefasste Paragraf für die ambulante Behandlung bezieht. Nun schließt der Antrag von SPD und CDU jenen Satz des Paragrafen 22 explizit aus.

Die SPD hatte schon vor einem Monat auf eine entsprechende Konkretisierung gedrängt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Psychiatrie-Erfahrenen hatte vor der Berliner CDU-Zentrale eine Mahnwache installiert und sprach gestern von einem „großartigen Sieg unseres Dauerprotestes“.

Was Rita Mohr-Lüllmann, Gesundheitsexpertin der CDU, anders sieht. Sie zählt zu denen, die erklären, das Gesetz habe auch bisher keine ambulante Zwangsbehandlung vorgesehen – die Änderung sei nur „was kleines Semantisches.“ Und was die Psychiatrie-Erfahrenen angeht: An deren Spitze stehe Hochstapler Gerd Postel, der einst als falscher Arzt in der Psychiatrie gearbeitet hatte. Damit sei diese Gruppe für sie ohnehin indiskutabel. sgi