verboten

Guten Tag,

meine Damen und Herren!

Dank ihrem untrüglichen Instinkt konnte die niedersächsische Polizei an einer Raststätte in Langwedel einen bewaffneten Urkundenfälscher stellen. Aufmerksam waren die Beamten auf den 20-Jährigen geworden, weil er beim Kaffeekaufen als Ninja verkleidet war. Von seiner Ausrede, schon seit Jahren ein Ninja zu sein, ließen sich die klugen Polizisten nicht verwirren, sie geleiteten ihn zum Auto und fanden dort ein gefälschtes Kennzeichen und ein Samurai­schwert. Gute Arbeit, aber zählt das schon als

Schleierfahndung?