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Unbestrafte Morde an Jour­na­lis­t:in­nen

Die große Mehrheit der Morde an Jour­na­lis­t:in­nen bleibt einem Unesco-Bericht zufolge ungesühnt. Die Rate der Straflosigkeit liege bei 86 Prozent und bleibe damit „inakzeptabel hoch“, erklärte die auch für Medien zuständige UN-Kulturorganisation am Mittwoch. Die Meinungsfreiheit könne bei einer „derart schwindelerregenden Zahl ungelöster Fälle“ nicht geschützt werden, ergänzte Unesco-Generaldirektorin Audrey Azoulay. Dieser Umstand habe eine „abschreckende Wirkung auf investigativen Journalismus“.

Zwar sei der Anteil der ungesühnten Morde an Jour­na­lis­t:in­nen in den vergangenen zehn Jahren um 9 Prozentpunkte gesunken. Dies reiche jedoch nicht aus, um die „Spirale der Gewalt“ zu stoppen, erklärte die Unesco. In den vom Bericht abgedeckten Jahren 2020 und 2021 wurden demnach 117 Jour­na­lis­t:in­nen wegen ihrer Arbeit ermordet. 91 Tötungsdelikte geschahen demnach in der Freizeit der Opfer. Die Unesco veröffentlichte ihren Bericht anlässlich des Internationalen Tags zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalist:innen. (afp)

ZDF: Veröffentlichung von „NSU-Akten“ unbedenklich

Es bestünden keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der journalistischen Auswertung der sogenannten NSU-Akten und der daran anschließenden Veröffentlichung, teilte der Mainzer Sender am Dienstag auf epd-Anfrage mit. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz hatte indes am Montag Strafanzeige erstattet. Böhmermann hatte bisher unter Verschluss gehaltene Akten des hessischen Verfassungsschutzes zu der rechtsextremen Terrorgruppe NSU am Freitagabend in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ und auf dem Internetportal „FragDenStaat“ veröffentlicht. Öffentlichkeit und Angehörige der NSU-Opfer hätten ein Recht darauf zu erfahren, was in den geheimen Akten stehe, erklärte der Moderator dazu auf Twitter. Die Akten offenbarten ein „mehr als zweifelhaftes Bild“ von der Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes, hieß es.

Ak­ti­vis­t:in­nen forderten immer wieder, die gesperrten Dokumente öffentlich zugänglich zu machen. Der hessische Verfassungsschutz verwies darauf, dass eine Weitergabe von Verschlusssachen an unbefugte Dritte eine Straftat darstelle und menschlichen „Quellen“ eine Gefahr für Leib und Leben entstehen könne. Kritik an der Veröffentlichung kam vonseiten der CDU, auch die Bundesregierung sieht sie als problematisch an. (epd)

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