Union droht mit Blockade

Christdemokraten rügen Schonvermögen beim Bürgergeld

Von Barbara Dribbusch

Am 1. Januar 2023 soll das neue Bürgergeld eingeführt werden – doch es gibt Anzeichen, dass sich die Einführung der Grundsicherung verzögern könnte. Die Union kündigte an, das zustimmungspflichtige Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundesrat zu blockieren. Die CDU werde dem Gesetz „so nicht zustimmen können“, sagte CDU-Generalsekretär Mario Czaja dem Tagesspiegel. „Ich gehe davon aus, dass wir darüber im Vermittlungsausschuss werden sprechen müssen.“

Am 10. November soll das Gesetz im Bundestag abgestimmt werden und müsste dann durch den Bundesrat, in dem die Union die Mehrheit hat. Wird der Vermittlungsausschuss eingeschaltet, ein gemeinsames Gremium des Bundestages und des Bundesrates, werde der Zeitplan zur Umsetzung knapp, hieß es aus Koalitionskreisen. Dann fehle den Jobcentern die Zeit, um die Neuerungen durch das Bürgergeld bis zum 1. Januar umsetzen zu können. Nach einem Bericht des Spiegel warnen die Jobcenter-Personalräte jetzt schon vor einer akuten Überlastung der Jobcenter-Beschäftigten, die derzeit auch mit der Integration der Geflüchteten aus der Ukraine ausgelastet sind.

Czaja kritisierte insbesondere den Plan im Bürgergeld, hohe Schonvermögen für die ersten zwei Jahre des Hartz-IV-Bezugs einzuführen. Eine „vierköpfige Familie soll mit einem Schonvermögen von 150.000 Euro trotzdem Anspruch auf das Bürgergeld haben, während eine andere junge Familie hart arbeitet und Steuern zahlt, um das Bürgergeld zu finanzieren“, sagte er.

Die höhere Grenze für Schonvermögen in den ersten beiden Jahren des Hartz-IV-Bezugs gilt allerdings schon seit dem Corona-Sozialschutzpaket. Sie liegt bei einem Alleinstehenden bei 60.000 Euro plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Damit sollte Vermögen geschützt werden, wenn Menschen vorübergehend aufgrund der Coronakrise in den Hartz-IV-Bezug rutschten.

Die SPD wandte sich gegen die Drohung der Union, die Einführung des Bürgergeldes zu blockieren. Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte der Rheinischen Post, sie erwarte „konstruktive Gespräche aller Beteiligten, damit das Bürgergeld zum neuen Jahr starten kann“.

Mit dem Gesetzentwurf zum Bürgergeld soll der Regelsatz in der Grundsicherung um 50 Euro im Monat erhöht werden. Wohn- und Heizkosten werden in den ersten beiden Jahren des Bezuges voll übernommen und es gilt das höhere Schonvermögen. Dieser Schutz von Wohnung und Vermögen könnte auch bedeutsam sein, wenn Menschen etwa vor dem Rentenbezug arbeitslos werden und dann mit Arbeitslosengeld I und dem Bürgergeld einige Jahre überbrücken könnten, ohne Wohnung oder Vermögen zu verlieren. (mit afp, dpa)