piwik no script img

M-Straße in MitteLichtenberger abgewiesen

Gegen die Umbenennung einer Straße können sich nur Anwohnende juristisch wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes aus Lichtenberg abgewiesen, der die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Mitte auf dem Rechtsweg verhindern wollte. Im Falle der Mohrenstraße fehle es dem in Lichtenberg wohnenden Kläger an der erforderlichen Klagebefugnis, urteilte das Gericht laut Mitteilung vom Donnerstag. (VG 1 K 88/22). Laut Gericht wandte sich der Kläger im Juni 2021 gegen die Entscheidung des Bezirksamtes, die Straße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen. Das Bezirks­amt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr von 148,27 Euro, die vom Gericht als rechtmäßig eingestuft wurde. Wegen zahlreicher Widersprüche ist die seit Langem geforderte Umbenennung bisher nicht in Kraft getreten. (epd)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen