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Ein Schritt weiter

Berlin erzielt Erfolg im Streit um das ehe­malige SEZ-Gelände

Im jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Friedrichshain hat Berlin einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht hat den sächsischen Investor dazu verurteilt, das Gelände an der Landsberger Allee zurückzugeben (Az. 14 U 30/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher bereits am Freitag mitteilte. Zwar sei die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Dagegen könne der Investor aber Beschwerde einlegen. Das Land Berlin zeigte sich jedoch zuversichtlich: „Der zunehmende Verfall des SEZ nähert sich damit dem Ende“, erklärte Finanz-Staatssekretärin Barbro Dreher.

„Wir sind einen wichtigen Schritt weitergekommen“, so Dreher. Es sei gut, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) nicht lockergelassen habe, die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen. Auch der Bund der Steuerzahler, der den Verkauf des SEZ immer wieder kritisiert hatte, zeigte sich erleichtert über das Urteil.

Der sächsische Investor hatte das einstige Vorzeige-Erlebnisbad der DDR 2003 für einen symbolischen Euro aus dem Liegenschaftsfonds Berlins gekauft. Das Freizeitbad, das jahrelang Verluste machte, war bereits geschlossen. Der Käufer wurde verpflichtet, bis 2007 wieder einen Badebetrieb zu schaffen. Andernfalls bestehe das Recht auf Rückkauf durch den Liegenschaftsfonds. Darüber, ob der Käufer seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat, wird seit vielen Jahren gestritten. Im November 2018 hatte das Landgericht Berlin noch entschieden, das SEZ falle nicht an den Liegenschaftsfonds zurück.

Laut Finanzverwaltung hat das Abgeordnetenhaus 2018 einen Bebauungsplan für die 5,6 Hektar große Fläche beschlossen. Dieser sieht u. a. den Bau von Wohnungen und einer Schule vor. Gegen diesen Bebauungsplan sei ein weiterer Rechtsstreit des damaligen Käufers anhängig, hieß es weiter. (dpa)

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