: Zutritt verboten
Bundesverband der sozialen Straßenzeitungen befürchtet Vertreibung Obdachloser aus der Hamburger Innenstadt
Über 50 VerkäuferInnen von Straßenmagazinen aus ganz Deutschland forderten während ihres fünften bundesweiten Treffens am Wochenende in Hamburg ein klares politisches Bekenntnis zu ihrer Tätigkeit. Frank Belchhaus, Organisator der Tagung und Vertriebsleiter von Hinz & Kunzt, befürchtet, „dass das neue Hamburger Polizeigesetz vermehrt dazu führt, die Innenstadt von Obdachlosen freizuhalten“.
So würden Obdachlosen, die sich in Gruppen von mehr als drei Personen in der Stadt aufhalten und womöglich noch Alkohol trinken, bereits jetzt häufig Platzverweise erteilt. Zur Begründung reiche die behauptete „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, weiß Belchhaus. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli sind die Beamten befugt, für bestimmte Gebiet bis zu einem Jahr Aufenthaltsverbote auszusprechen.
Marco Haase, Sprecher der Innenbehörde, bestritt gegenüber der taz, dass es Verschärfungen für Obdachlose gäbe. Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen sei in Hamburg schließlich erlaubt. Zudem unterliege ein längerfristiges Aufenthaltsverbot einer richterlichen Prüfung. „Natürlich kann man dagegen gerichtlich vorgehen“, sagt Belchhaus, Obdachlosen fehle jedoch meist das Wissen und das Geld.
Sollten sich die ersten Beobachtungen bestätigen, werden die im Bundesverband organisierten VerkäuferInnen zu Protestaktionen aufrufen. Ihre Sorge vor der Vertreibung Wohnungsloser aus den Innenstädten bezieht sich auch auf die Fußball-WM 2006. Die Befürchtungen nähren sich aus den Erfahrungen während der EXPO 2000 in Hannover. Dort wurden Sitzmöglichkeiten in der Innenstadt abgebaut und ein Verbot erlassen, in der unterirdischen Einkaufspassage zu stehen oder zu sitzen. Und private Sicherheitsdienste wachten über die Einhaltung. Swantje Unterberg