Gerichtsurteil: Sozialabgabenfür Kurierfahrer
Nach jahrelangem Streit um eine Scheinselbstständigkeit eines Berliner Kurierfahrers muss ein Transportunternehmen für diesen Sozialabgaben leisten. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Das Gericht sei von einer abhängigen Beschäftigung des Manns ausgegangen. Zwar habe der Kurierfahrer ein Gewerbe angemeldet und die Fahrten mit seinem eigenen Auto ausgeführt, jedoch wenig Freiräume besessen und keine eigenen Mitarbeiter gehabt. Aufträge habe er über ein Funksystem übermittelt bekommen. Das Unternehmen muss die Beiträge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung für 2016 und 2017 nachzahlen. (dpa)
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