: Auch Zahlen können Meinungen sein
ZAHLENSTREIT Der Leiter des Oldenburger Filmfests wehrt sich vor Gericht gegen Vorwürfe, seine Veranstaltung sei überfinanziert – voraussichtlich erfolglos, wie das Landgericht andeutete
Verschwendet das Internationale Filmfest Oldenburg Steuergeld? Drei LokalpolitikerInnen hatten Äußerungen fallen lassen, die man so interpretieren kann. Filmfest-Leiter Torsten Neumann klagte deswegen vor dem Landgericht Oldenburg gegen zwei Ratsherren von SPD und Grünen sowie eine ehemalige SPD-Ratsfrau, weil er sich in seiner Ehre verletzt fühlte – und die Gefahr wittert, die Äußerungen könnten Sponsoren abschrecken. Das Gericht ließ schon durchblicken, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg hat.
Im aktuellen Haushalt hatte die rot-grüne Mehrheit die Filmfest-Förderung auf 50.000 Euro halbiert, was Neumann heftig kritisierte. SPD-Ratsherr Bernd Bischoff hatte gesagt: „Wenn wir in Oldenburg Schwierigkeiten haben, soziale Projekte zu fördern, aber 100.000 Euro ausgeben sollen, damit Prominente aus New York eingeflogen werden, müssen wir uns fragen, wofür wir stehen.“ Ratskollege Sebastian Beer (Grüne) hatte angeregt, den geringeren Zuschuss durch höhere Eintrittspreise auszugleichen: Etwas stimme nicht, wenn 15.000 Besucher nur 23.000 Euro aus dem Kartenverkauf gegenüberstünden – tatsächlich sind es 28.000 Euro.
Die ehemalige SPD-Ratsfrau Jutta Bohne hatte im Online-Netzwerk Facebook angemerkt, der städtische Zuschuss sei in der Amtszeit von Oberbürgermeister Gerd Schwandner von 5.000 auf 100.000 Euro gestiegen, was wohl nicht ganz der Wahrheit entspricht.
Neumann verlangte Unterlassung und Widerruf – und klagte, als die drei KritikerInnen nichts unterschrieben. Ein Posse? Der Sitzungssaal jedenfalls war voll, man sah auch Stadtmarketingleute unter den ZuschauerInnen, die das Filmfest in erster Linie als Standortfaktor sehen. Das Gericht drängte auf einen Vergleich durch eine gemeinsame Erklärung, die Neumann aber nicht weit genug ging. Er lehnte ab. Nun entscheidet das Gericht, das schon mal vorausschickte, die Äußerungen der PolitikerInnen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Nur im Falle Bohnes sei das noch zu überprüfen. Neumann dürfe nicht einzelne Punkte aus den Aussagen der PolitikerInnen herausgreifen und die negativ interpretieren. Bischoffs Aussage habe er offenbar falsch verstanden. Neumann zeigte sich „überrascht“, sein Anwalt denkt schon an die nächst höhere Instanz. Das Urteil soll am 18. Juli fallen. FEZ