GASPREISERHÖHUNG : Keine Belehrung, keine Zahlung
DÜSSELDORF | Klärt ein Gasanbieter seine Kunden nur unzureichend über deren Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen auf, müssen diese höhere Gebühren nicht zahlen, so das OLG Düsseldorf. Eine Kundin eines Gasversorgers in Viersen hatte die Preiserhöhung nicht gezahlt und ist auf die Zahlung von 5.000 Euro verklagt worden. Die Richter entschieden, gemäß EU-Vorgaben müssten Kunden bei Preiserhöhungen auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen und die Erhöhung zudem rechtzeitig bekannt gegeben werden. (dapd)