Zahl des Tages
: 7 Abmahnungen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert, dass Neukund:innen von Energieversorgern oft erheblich mehr zahlen müssen als Bestandsbezieher:innen. Hintergrund sind Kündigungen von Billiganbietern, die Kund:innen nicht mehr beliefern, weshalb die an die Grundversorger fallen. Weil die Grundversorger zusätzliche Energie zu hohen Preise kaufen müssen, gibt es einen teureren Tarif für Neukund:innen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentralen rechtlich unzulässig. Bislang gibt es bundesweit sieben Abmahnungen wegen Stromlieferungsstopp, Kündigung von Verträgen oder extremer Preiserhöhungen. Weitere Abmahnungen sind in Planung.