Österreich: Beihilfe zum Suizid ab jetzt erlaubt
Mit dem Jahreswechsel ist die Beihilfe zum Suizid unter Auflagen in Österreich möglich. Nachdem das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, können Menschen mit einer dauerhaften schweren oder unheilbaren Krankheit Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Die aktive Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten. Das Parlament beschloss die Regelung im Dezember. Demnach müssen vor einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose einer unheilbaren Krankheit, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder Patientenanwalt ihre Sterbeverfügung aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke ein tödliches Medikament bekommen. (dpa)
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 90 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen