silvestergurke:
Was viele notorische Gesetzesbrecher häufig nicht wissen: Das pandemiebedingt erneut erlassene Verbot, pyrotechnische Erzeugnisse an Silvester zu zünden, gilt auch für Geldautomaten, die in der letzten Nacht des Jahres nicht in die Luft gesprengt werden dürfen. Wie das BKA kürzlich erst bekannt gab, lag die Anzahl von Automatensprengungen im Jahr 2021 mit rund 420 Fällen auf einem hohen Vorjahresniveau. Da sollte doch wenigstens zu Silvester Ruhe an der Bankomatenfront herrschen.
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