: Teurer Müll: BGH stärkt Nutzer
KARLSRUHE ap ■ Der BGH hat die Position von Verbrauchern gegenüber öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten gestern eine Klausel für unwirksam, wonach Verbraucher die Kosten für Müllabfuhr und Straßenreinigung auch dann weiter zahlen müssen, wenn sie wegen überhöhter Tarife rechtzeitig Einwände erheben. Das Gericht beurteilte die Klausel als unangemessene Benachteiligung der Kunden. Im konkreten Fall wehren sich zwei Kunden der Berliner Straßenreinigungsbetriebe gegen Rechnungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung. Die Bewohner halten die Tarife des Unternehmens für unangemessen hoch. Obwohl sie ihre Einrede rechtzeitig erhoben, war ihnen nach den Verträgen eine Kürzung der Zahlungen verwehrt.