: Muslime dürfen feiern
KIRCHENSTAATSVERTRAG Senat will Vereinbarung mit muslimischen Gemeinden im August abschließen
Der Senat will nach jahrelangen Verhandlungen im August einen Vertrag mit den muslimischen Gemeinden schließen. Schulfrei an islamischen Feiertagen, Religionsunterricht, eine Bestattung ohne Sarg oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau – die Vereinbarung soll eine ganze Reihe von Rechten und Pflichten beinhalten.
„Bundesweit wären wir mit einem solchen Vertrag die Ersten“, sagte ein Senatssprecher am Freitag. Es seien „nur noch Detailfragen“ zu klären in den Gesprächen mit der Türkisch-Islamischen Union, der Anstalt für Religion, der Schura, dem Verband der Islamischen Kulturzentren und der Alevitischen Gemeinde.
Geplant ist, islamische Feiertage mit christlichen wie dem Reformationstag gleichzustellen. Muslimische Schüler müssten an ihren Feiertagen – etwa beim Ramadan oder Opferfest – nicht in die Schule kommen. Arbeitnehmer dürften sich an diesen Tagen freinehmen, müssten die Zeit aber nacharbeiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Die evangelische Kirche soll sich die Verantwortung für diese Stunden künftig gleichberechtigt mit den muslimischen Gemeinden teilen. Dann dürften auch Muslime das Fach unterrichten, erklärte der Sprecher. Geplant ist eine fünfjährige Probephase, dann sollen die endgültigen Regelungen feststehen. In Hamburg leben nach Angaben des Senats mehr als 100.000 Muslime.
Die Bürgerschaft muss dem Vertragswerk zustimmen. „Eine breite Zustimmung ist zu erwarten“, sagte der Senatssprecher. Auch mit der Katholischen und Evangelischen Kirche gibt es schriftliche Vereinbarungen in Form eines Kirchenstaatsvertrages. Die Initiative zu einem Vertrag mit den muslimischen Gemeinden hatte 2006 der damalige Bürgermeister Ole von Beust (CDU) ergriffen. (dpa)