: Baustelle Arbeit
Kombilöhne? Arbeit unter Tarif? Vieles, was die CDU plant, will auch die SPD – nur etwas abgemildert
„Vorfahrt für Arbeit“ – mit diesem Motto zieht die CDU in den Wahlkampf. Auch die SPD schreibt sich den Kampf für Jobs auf die Fahnen. Die CDU favorisiert dabei eine Deregulierung, aber nur in Maßen. So ist die CDU dafür, den Kündigungsschutz in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern wegfallen zu lassen, das gilt aber nur für Neueinstellungen. Bisher liegt die Grenze bei 10 Beschäftigten. Im Klartext bedeutet dies, dass in vielen kleineren Betrieben neue Mitarbeiter ohne Zahlung von Abfindungen entlassen werden können. Kündigungen werden billiger.
Weiter schlägt die CDU für alle Betriebe vor, bei Neueinstellungen erst nach zwei Jahren einen Kündigungsschutz zu gewähren. Jetzt schon können Firmen neue Mitarbeiter ohne besonderen Grund zwei Jahre befristet beschäftigen, was einer Aufhebung des Kündigungsschutzes für diese Zeit gleichkommt.
Die SPD will beim Kündigungsschutz nichts verändern. Das Thema hat Symbolwert, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt werden von Experten allerdings als eher gering eingeschätzt. Im Falle einer großen Koalition könnte das Thema zur Verhandlungsmasse werden.
Die CDU will ferner gestatten, dass Langzeitarbeitslose, die einen neuen Job haben, zwei Jahre lang bis zu 10 Prozent unter Tarif arbeiten. Auch das ist nicht völlig neu: So etwas wurde schon für die Chemieindustrie vereinbart. Die CDU möchte zudem die Ich-AGs abschaffen, doch die sind der Bundesagentur für Arbeit eh zu teuer geworden – gegen ein Auslaufen dieser Förderung hätte wohl auch die SPD letztlich nichts. Die von der CDU geforderten „Kombilöhne“ werden in der SPD schon lange diskutiert. Dabei geht es um die Frage, wer denn die Lohnkostenzuschüsse bezahlen soll und wie man Mitnahmeeffekte bei den Unternehmen verhindert.
Die CDU will zudem das so genannte Günstigkeitsprinzip erweitern, so dass der Betriebsrat oder zwei Drittel der Belegschaft einen Gehaltsverzicht oder eine Arbeitszeitverlängerung vereinbaren können, wenn das Unternehmen in Not ist. Solche „Beschäftigungsbündnisse“ gibt es in vielen Firmen wie Siemens, Daimler oder VW allerdings längst – mit Zustimmung der Gewerkschaften. Die Gewerkschaften würden durch eine Erweiterung des Günstigkeitsprinzips Einfluss einbüßen. Inwieweit im Falle von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD das Thema zum unüberwindbaren Streitpunkt würde, ist fraglich. Der Symbolgehalt ist allerdings nicht zu unterschätzen. BD