: Meldegesetz: Widerspruch zwecklos
DATEN Fast unbemerkt erlaubt der Bundestag Datenkauf für Werber
BERLIN taz | Über eine Woche nach einem Beschluss des Bundestags laufen Datenschützer und Opposition Sturm gegen das neue Meldegesetz. Kritikpunkt ist vor allem der vorgesehene Zugriff von Unternehmen auf die Daten der Meldeämter. Die Behörden sollen die Meldedaten künftig an Unternehmen verkaufen können, die sie dann zu Werbezwecken nutzen. Auch ein Widerspruch bei der Behörde würde nichts nützen: Denn das Gesetz erlaubt, dass in Fällen, in denen es nur um eine „Bestätigung oder Berichtigung“ von Daten geht, diese auch gegen den Widerspruch übermittelt werden dürfen. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sprach davon, dass das neue Gesetz „das bisherige Melderecht auf den Kopf stellen“ würde. SPD, Grüne und Linke wollen die Regelung im Bundesrat stoppen.
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