: Dubiose Anklage gegen Nazigegnerin
GERICHT NPD-Mitglieder scheitern mit einer Anzeige gegen eine 43-Jährige. Prozess vorzeitig beendet
Mit einem Freispruch endete am Montag vor dem Amtsgericht Moabit der Prozess gegen eine 43-jährige Antifaschistin, der vorgeworfen wurde, eine NPD-Bezirksverordnete getreten zu haben. Ungeklärt blieben jedoch die fragwürdigen Umstände, wie es überhaupt zu dem Prozess kommen konnte.
Angefangen hatte alles im September 2008, als die Lichtenberger NPD-Verordnete Manuela Tönhardt gemeinsam mit der derzeitigen NPD-Direktkandidatin für Mitte, Cornelia Berger, und dem Neonazi Lars Z. aus dem Umfeld der Kameradschaft „Frontbann 24“ zu einer NPD-Veranstaltung nach Neukölln fuhren. Auf dem Fußweg zum Veranstaltungsort wurden sie von einer Gruppe Demonstranten erkannt, umringt und angegriffen. Dabei wurden die drei leicht verletzt. Die Täter konnten unerkannt fliehen.
Sieben Monate später befand sich Stephanie S., die sich in der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN/BdA) engagiert, auf einer Gegenkundgebung nahe einem NPD-Stand in Lichtenberg. Plötzlich wurde sie von Polizisten festgehalten, die ihre Personalien aufnahmen. Wie sich herausstellte, hatten Tönhardt und Berger behauptet, sie als Täterin wiedererkannt zu haben und Anzeige erstattet.
Im Prozess verstrickten sich die beiden Frauen jedoch mehrfach in Widersprüche. „Erst bekam ich eine Backpfeife, dann Schläge und anschließend mindestens 10 Tritte in den Hintern“, sagte Tönhardt. Nachdem sie hingefallen war, habe sie das „hassverzerrte Gesicht“ der Beschuldigten über sich gesehen. Warum aber weder sie noch Berger das „markante Gesicht“ der Angeklagten am Tag des Übergriffs im Polizeiprotokoll erwähnt hatten, konnte sie nicht beantworten. Schließlich wurde der Prozess vorzeitig beendet.
„Ich war an dem Tag nicht mal in der Nähe der NPD-Veranstaltung“, sagte Stephanie S. der taz. „Mein Eindruck ist, dass ich als angebliche Täterin völlig willkürlich ausgesucht wurde.“ Es sei für sie unverständlich, weshalb die Behörden bei derart widersprüchlichen Aussagen überhaupt einen Prozess anstrebten.
Noch während der Urteilsverkündung verließ die Hälfte der rund zehn Neonazis im Publikum den Saal. Zumindest bei der eigenen Beweisführung, dass es sich bei der Entscheidung um das Werk einer „jüdischen Weltverschwörung“ handle, war man sich sicher. „Der Verteidiger hat doch eine große Nase und riesige Ohren“, kommentierte ein Rechter. „Nur die Kappe auf dem Kopf fehlt.“ JOHANNES RADKE