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Auch bei Online-Antrag Pflicht zum Lesen

Arbeitslose können sich einem Gerichtsurteil zufolge nicht auf Unkenntnis berufen, wenn sie den Empfang des Merkblattes „Rechte und Pflichten“ im Online-Antrag bestätigt haben. Mit diesem Urteil wies das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Klage eines 44-jährigen Berufskraftfahrers aus Bremen ab. Der Kläger war Ende 2016 arbeitslos geworden. Nach seiner persönlichen Arbeitslosmeldung stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG) im Internet. Dabei hat er laut Gericht bestätigt, das Merkblatt über seine Rechte und Pflichten als Arbeitsloser zur Kenntnis genommen zu haben. Im Februar 2017 nahm der Mann eine einwöchige unbezahlte Probearbeit in Vollzeit an, was er aber nicht der Agentur für Arbeit mitteilte. Zu einer Anstellung kam es nicht. Nachdem die Agentur davon erfuhr, verlangte sie das Arbeitslosengeld zurück. Durch Aufnahme der Probearbeit sei die Arbeitslosigkeit weggefallen und die Arbeitslosmeldung unwirksam geworden. Da die Rückforderung auch die Folgezeit betraf, summierte sich der Betrag auf rund 5.000 Euro. (epd)

Weniger Verfahren beim Sozialgericht Bremen

Laut dem Direktor des Bremer Sozialgerichts, Jörg Schnitzler, verzeichnete das Gericht einen Rückgang der neu eingehenden Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um 26 Prozent. Konkret sind 4.025 neue Verfahren im Jahr 2020 eingegangen, während es im Jahr 2019 noch 5.491 neue Verfahren waren. Zugleich ist die Zahl der erledigten Verfahren im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Coronapandemie hat die Arbeit des Sozialgerichts inhaltlich bestimmt. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind vermehrt Klagen und Eilanträge eingegangen, in denen Bür­ge­r:in­nen gegenüber dem Jobcenter Ansprüche etwa auf Laptops und weitere technische Ausrüstung zur Ermöglichung des Homeschoolings und auf die Versorgung mit Atemschutzmasken verfolgten. (taz)

Neues Abschiebegesetzin Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat dem Gesetzentwurf eines Abschiebungshaftvollzugsgesetzes zugestimmt und den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Laut Innenministerium soll dadurch eine möglichst humane Abschiebungshaft sichergestellt werden. Dies gelte etwa für eine große Bewegungsfreiheit in der Einrichtung, umfangreiche Besuchsrechte sowie die Möglichkeiten, religiöse Betreuung und Angebote zur Freizeitgestaltung in Anspruch zu nehmen. Zudem werde den Häftlingen auch ein Beschwerderecht eingeräumt. (epd)